Wer bringt, ist willkommen!
Spenden – steuerrechtlich korrekt: Zuwendungen – sind freiwillige Ausgaben zur Förderung eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecks, also z.B. Geldzuwendungen an gemeinnützige Vereine. Der Verein darf Spenden ausschließlich zur Förderung seines ideellen Bereichs – also zur unmittelbaren Erfüllung seines Satzungszwecks – oder im Rahmen eines Zweckbetriebs verwenden, aber niemals zur Förderung seines wirtschaftlichen Betriebs. Der…
Weiterlesen