Wer sich grob verhält, der haftet.

Vorstandsmitglieder haften persönlich. Wer im Verein einen Auftrag übernimmt, muss diesen ordnungsgemäß ausführen. Macht er Fehler, durch die der Verein einen Schaden erleidet, droht ihm eine Schadensersatzforderung. Das gilt auch im Vorstandsamt. Wer die Wahl annimmt, übernimmt damit den Auftrag, den Verein gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern zu führen. Dabei muss er die gehörige Sorgfalt…
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