Wer bringt, ist willkommen!

Spenden – steuerrechtlich korrekt: Zuwendungen – sind freiwillige Ausgaben zur Förderung eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecks, also z.B. Geldzuwendungen an gemeinnützige Vereine. Der Verein darf Spenden ausschließlich zur Förderung seines ideellen Bereichs – also zur unmittelbaren Erfüllung seines Satzungszwecks – oder im Rahmen eines Zweckbetriebs verwenden, aber niemals zur Förderung seines wirtschaftlichen Betriebs. Der…
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