Gemeinnützigkeit in der Satzung und im richtigen Leben
Die Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Vereins beschließt die Änderung einer Satzungsklausel, die für das Fortbestehen der Gemeinnützigkeit von besonderer Bedeutung ist. Dies betrifft die Klausel, in der die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke des Vereins geregelt ist. Der Verein führte in seiner Satzung noch eine veraltete Fassung dieser Klausel, die nicht…
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