Die ewige Pauschale

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Bundestag einige Gesetzesänderungen zugunsten von gemeinnützigen Vereinen beschlossen. So wurde ab 01.01.2021 der Ehrenamtsfreibetrag („Ehrenamtspauschale“) von 720 Euro auf 840 Euro jährlich erhöht. Darüber ist an dieser Stelle bereits informiert worden. Wichtig: Die zunächst bestehende haftungsrechtliche Falle besteht nicht mehr: Im Bereich der §§ 31 a, b Bürgerliches…
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